Katastervermessung

Das Liegenschaftskataster ist ein wesentliches Element der Eigentumssicherung an Grund und Boden. Art. 14 des Grundgesetzes garantiert jedermann das Recht auf Eigentum. Das hat bei Grund und Boden eine ganz besondere Bedeutung. Daher sind die Anforderungen an den Nachweis hier auch besonders hoch um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Nur wenn Art und Gegenstand eines Rechtes belastbar dokumentiert sind, ist es ohne Einschränkungen marktfähig.

Für den Nachweis der Rechte an Immobilien hat der Staat daher das Grundbuch geschaffen, auf dessen Inhalt sich jedermann verlassen kann. Es gilt grundsätzlich die Richtigkeitsvermutung: der öffentliche Glaube an die Richtigkeit des Inhalts – unabhängig davon, ob er auch wirklich richtig ist – schützt jeden Erwerber.

Die Beschreibung des Eigentumsgegenstands „überlässt“ das Grundbuch anhand von Ordnungskriterien (Gemarkung, Flur, Flurstück) einem weiteren Verzeichnis.
Die Grundbuchordnung sagt in:

§ 2

(2) Die Grundstücke werden im Grundbuch nach den in den Ländern eingerichteten amtlichen Verzeichnissen benannt (Liegenschaftskataster).


Aussagen zur genauen Lage der Grundstücksgrenzen trifft also das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung, auf das sich – gem. eines Reichsgerichtsurteils von 1910 – auch der öffentliche Glaube des Grundbuchs erstreckt. Daraus folgt unmittelbar die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Grundbuch- und Katasterverwaltung, da die Übereinstimmung unbedingt zu wahren ist.

Die Führung und Fortführung des amtlichen Nachweises des Liegenschaftskatasters obliegt in Nordrhein - Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe. Neben den Katasterbehörden sind grundsätzlich nur die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure befugt und berechtigt Liegenschaftsvermessungen durchzuführen, die der Fortführung des amtlichen Nachweises dienen und Auszüge aus dem Nachweis zu erteilen.

Übrigens:
Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Sie folgende oder ähnliche Parolen im Internet finden:

"Bedenkt bitte, wenn Ihr Eure Grundrechte für Häuser und Grundstücke nicht beim Katasteramt
bis Ende des Jahres geltend macht, verliert Ihr Eure Häuser und Grundstücke am 1. 1. 2017 an die EU über das Gewohnheitsrecht."